Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Roland Arena

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Roland Arena, c/o Biathlon Arena Lenzerheide AG (nachfolgend Roland Arena genannt)

1.    Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/sVeranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Roland Arena. Der Einfachheithalber 
wird in diesen AGB, in Bezug auf jegliche Leistungen, immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschlieslich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen der Roland Arena. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn diese vor Vertrags-unterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser 
AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen 
AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.    Definition
Folgende Definitionen gelten in diesen AGB:

  •      Vertragspartner: Gast und Roland Arena
  •      Einzelreservation: Vertragsabschluss von 1 bis max. 9 Personen
  •      Gruppen: Vertragsabschluss von mindestens 10 Personen (keine Maximalanzahl)

3.    Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Gast und der Roland Arena kommt mit der Annahme eines Angebots zustande. Als Angebot gilt die Preisbekanntgabe in irgendeiner Form.

Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Bestätigung durch die Roland Arena zustande. Die Bestätigung kann per Mail oder per Post erfolgen. Werden Leistungen mündlich bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltslosen Annahme durch die Roland Arena zustande.

Die Bestätigung, die AGB, sowie allfällige Broschüren und Ausschreibungen mit Leistungsbeschrieb und das seitens Gast zu entrichtende Entgelt, bilden den Vertrag.

4.    Leistungen
Die von der Roland Arena angebotenen Leistungen werden mit der Ausstattung und zu den Konditionen zur Verfügung gestellt, die im Angebotsbeschrieb angegeben sind.

Die Roland Arena behält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben 
in Print und digitaler Form sowie auf der Website in jeder Art abzuändern.

5.    Optionsdaten
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich einzuhalten. Sollte bis zum genannten Optionsdatum 
der Gast weder eine Zu- noch Absage geleistet haben, kann die Roland Arena frei und ohne Rücksprache über die offerierten Leistungen verfügen.


6.    Anreise
Die Anreise ist während den Öffnungszeiten (8.00 – 17.00 Uhr) an der Rezeption in der Roland Arena möglich.

Gäste sind gebeten bis 16.00 Uhr anzureisen oder die spätere Anreise anzumelden. Reservationen ohne Vorauszahlung gelten bis 16.00 Uhr am Anreisetag als verbindlich. Erfolgt die Anreise nicht bis 16.00 Uhr und wird keine spätere Anreise gemeldet, kann die Roland Arena über die reservierten Räumlichkeiten im Nordic Hostel frei verfügen.

7.    Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags sowie bis 11.00 Uhr des Abreisetags zu nutzen. 

Bei einer verspäteten Freigabe der Räume durch den Gast ab 11.30 Uhr, kann die Roland Arena für 
die vertragsüberschreitende Nutzung CHF 50.– in Rechnung stellen. Ab 14.00 Uhr ist der Betrag der darauffolgenden Nacht vollumfänglich zu begleichen. Die Roland Arena behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen 
und an einem geeigneten Ort in der Roland Arena kostenpflichtig aufzubewahren.

Die Räumlichkeiten der Roland Arena sind vom Gast mit grösster Sorgfalt zu behandeln. Sie dürfen nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benutzt werden, die beim Vertragsabschluss angegeben wird. Bei Überbelegung und Missachtung kann die Roland Arena den Vertrag auflösen. Der Angebotspreis bleibt vollumfänglich geschuldet.

Haustiere sind nicht zugelassen.

8.    Preise
Der Gast akzeptiert mit seiner definitiven Buchung den für das jeweilige Angebot geltende Preis. 

Der Roland Arena steht das Recht zu, im Falle der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, 
Abgaben und Steuern sowie Transportkosten die Preise nach Vertragsabschluss zu erhöhen.

Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben in CHF, inklusive Mehrwertsteuer, 
exklusive Kurtaxen.

9.    Zahlungsmodalitäten
Der geschuldete Betrag für das Angebot muss, wenn nicht anders vermerkt, bei Anreise oder Abreise 
mit Bargeld (CHF) oder per Maestro, TWINT, VISA oder Mastercard bezahlt werden.

10.    Annullierungen (Vertragsbeendigung) I Nicht-Erscheinen durch den Gast
Änderungen oder Annullierungen einer Buchung müssen der Roland Arena schriftlich mitgeteilt und 
von der Roland Arena zurück bestätigt werden. Massgebend für die Berechnung der Gebühren ist das Eintreffen der Änderungs- und Annullierungserklärung bei der Roland Arena. 

Kündigt der Gast den Vertrag, so hat dieser der Roland Arena nebst der gemäss Vertrag geschuldeten Stornierungsgebühr sämtliche von der Roland Arena bereits erbrachten Leistungen und Auslagen zu bezahlen. Die Details sind in der Buchungsbestätigung geregelt. Die Mitteilung der Nichtdurchführung der Veranstaltung/Anlass gilt als Vertragskündigung durch den Gast. Die Geltendmachung von zusätzlichem Schadenersatz durch die Roland Arena bleibt vorbehalten. Mit der Kündigung des Vertrages verliert der Gast per sofort sämtliche Rechte zur Nutzung des Vertragsgegenstandes.

Die Stornierungsgebühren sind vorbehaltlos geschuldet, insbesondere sind sie vom Gast auch zu bezahlen, wenn die im Vertrag gebuchten Nutzungstermine und Vertragsgegenstände durch einen anderen Veranstalter/Gast oder die Vermieterin genutzt werden können.

Einigen sich die Parteien einvernehmlich über eine zeitnahe Verschiebung einer Veranstaltung/Anlass (innerhalb von max. 12 Monaten), so kann die Roland Arena in eigenem Ermessen ganz oder teilweise 
auf die Geltendmachung einer Stornierungsgebühr verzichten.

Bei der Annullierung oder Umbuchung verrechnet die Roland Arena folgende Gebühren auf 
den Angebotspreis:

a)    Einzelreservation

  • Ab 4 Tagen vor Anreise oder bei Nicht-Erscheinen    100%
  • Ausgenommen an Weihnachten und Neujahr, ab 13 Tage vor Anreise oder bei Nicht-Erscheinen    100%

b)    Gruppenreservation (ab 10 Personen)

  • 29 bis 14 Tage vor Anreise 50%
  • ab 13 Tagen vor Anreise oder bei Nicht-Erscheinen 100%

c)    Anlässe Bistro Bualino:

  • 29 bis 14 Tage vor dem Anlass 50%
  • ab 13 Tagen vor dem Anlass oder bei Nicht-Erscheinen    100%
  • Die 3 Tage vor Anlass gemeldete Personenanzahl gilt als verbindlich für die Rechnungsstellung.

11.    Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist die Roland Arena berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen 
zu 100% in Rechnung zu stellen. 

12.    Vertragskündigung durch die Roland Arena aus wichtigem Grund
Die Roland Arena ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt jeder in der Verantwortung des Gases liegende Umstand, 
welcher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Roland Arena als unzumutbar erscheinen lässt. In diesem Sinn als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  1. wenn der Veranstalter mit an die Roland Arena zu leistenden Zahlungen oder zu erbringenden Sicherheiten in Verzug ist und diesen Verzug trotz Ansetzung einer kurzen Nachfrist von mindestens zwei Kalendertagen nicht behebt;
  2. wenn der Veranstalter den Veranstaltungszweck oder Veranstaltungsinhalt ohne Zustimmung der Vermieterin ändert;
  3. wenn begründeter Anlass besteht, dass in Zusammenhang mit der Veranstaltung Störungen der öffentlichen oder der Sicherheit und Ordnung in der Arena und/oder Personen- oder Sachschäden zu befürchten sind;
  4. wenn die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Bewilligungen nicht erteilt werden oder begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass durch die Veranstaltung von der Roland Arena mit den zuständigen Behörden vereinbarte Verpflichtungen respektive sonstige behördliche oder vertragliche Auflagen oder Vorschriften verletzt werden;
  5. wenn über den Veranstalter ein Kon¬¬kurs-, Nachlass- oder Liquidationsverfahren eröffnet wird.

Macht die Roland Arena von ihrem ausserordentlichen Kündigungsrecht gemäss vorherigen Abschnitt 
der vorliegenden AGB Gebrauch, ist der Veranstalter verpflichtet, die im Veranstaltungsvertrag vereinbarte Stornierungsgebühr sowie die bereits angelaufenen Zusatzkosten innert 10 Tagen zu bezahlen (Verfalltag). Die Geltendmachung von weiterem Schaden, inkl. entgangener Gewinn, durch die Vermieterin bleibt vorbehalten.

Mit Beendigung des Veranstaltungsvertrages verliert der Veranstalter per sofort sämtliche Rechte zur Nutzung des Vertragsgegenstandes.

13.    Zusätzliche Bedingungen für Gruppen
Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch 
die Roland Arena zu Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 20 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist der Roland Arena 7 Tage vor 
der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet. 

Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) muss der Roland Arena bis spätestens 
7 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 80% der anteilmässig gebuchten Leistungen 
in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter 
Punkt 10 aufgeführten Annullationsgebühren.

14.    Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind von der Roland Arena zu beziehen. In Sonderfällen kann eine Ausnahmen über eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist die Roland Arena berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

15.    Kurse I Nutzung Sportarena
Die Benutzung der gesamten Arena (Schiessplatz, Rollskibahn, Loipe) ist gebührenpflichtig. Beim Besuch von Kursen der Roland Arena ist die Nutzungsgebühr während der Kursdauer im Angebotspreis inkludiert.

Die Nutzung der Rollskibahn und Loipe geschieht auf eigene Gefahr, die Benutzerordnung vor Ort ist zwingend einzuhalten.

16.    Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen werden die Fundsachen noch drei weitere Monate verwahrt.

17.    Haftung
Die Roland Arena haftet gegenüber dem Gast für gehörige Erfüllung des Vertrags. Ausgeschlossen ist 
die Haftung, wenn die Nichterfüllung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • auf Versäumnisse des Gastes
  • auf Versäumnisse und das Verhalten Dritter, die nicht an der Leistungserbrigung beteiligt waren
  • auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, die nicht vorherseh- oder abwendbar sind

Die Haftung der Roland Arena für leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen.

Sollten die Unterkunft oder Dienstleistungen mangelhaft sein, ist die Roland Arena bereits vor Ort 
zu informieren, dass ein Mangel während dem Aufenthalt behoben werden kann. Unterbleibt die fristgerechte Geltendmachung bis spätestens dem Abreisetag, verwirken sämtliche Ansprüche 
des Gastes gegenüber der Roland Arena.

Auf die Verträge mit der Roland Arena kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Vaz/Obervaz, Schweiz.

Lantsch/Lenz, 1. Juli 2021