Benutzungsordnung Roland Arena | Roland Arena

Benutzungsordnung Roland Arena

Roland Arena, c/o Biathlon Arena Lenzerheide AG (nachfolgend Roland Arena genannt)


1.    Nutzung der Anlage
Die Benutzung der gesamten Arena (Schiessplatz, Rollskibahn, Loipe) ist gebührenpflichtig. Beim Besuch von Kursen der Roland Arena ist die Nutzungsgebühr während der Kursdauer im Angebotspreis inkludiert. 

Die Nutzung ist nur auf Voranmeldung und mit ausdrücklicher Genehmigung der Roland Arena gestattet. Die detaillierten Informationen sind auf der Website rolandarena.ch abgebildet.

Die Benutzung der Anlage bedingt eine Instruktion durch autorisierte Personen der Roland Arena. 
Ohne eine Instruktion ist die Aufnahme der Trainingstätigkeiten untersagt. Die Anlagenutzer haben den Weisungen und Instruktionen der Mitarbeitenden der Roland Arena Folge zu leisten.

Der Zutritt zum Kontrollgebäude ist nur in Begleitung autorisierter Mitarbeitenden der Roland Arena erlaubt.

Nach Beendigung der Nutzung der Anlage ist alles ordnungsgemäss und in einwandfreiem Zustand 
an die Roland Arena zu übergeben. Beschädigungen, Störungen sowie besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Roland Arena zu melden.

2.    Zufahrt I Parkplätze
Die Zufahrt zur Trainingsanlage ist verboten. Es sind die öffentlichen, gebührenpflichtigen Parkplätze 
zu benutzen.

3.    Schiessanlage
Der Schiessbetriebes ist ohne Schiessaufsicht generell untersagt. Die Schiessaufsicht ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften im Allgemeinen und für den gefahrenlosen Umgang mit Schiesswaffen verantwortlich. Die übrigen Bestimmungen richten sich nach dem Reglement der Internationale Biathlon Union (IBU).

4.    Gewehr I Munition
Der sichere und verantwortungsbewusste Umgang mit dem Gewehr und Munition ist für jeden Athleten/jede Athletin und Gäste Voraussetzung für die Nutzung der Anlage. Die Verantwortung für das eigene oder für das auf der Anlage im Gebrauch befindliche Gewehr obliegt jedem einzelnen Athleten/jede einzelne Athletin oder Gast.
Auf der Anlage darf ausschliesslich folgende Munition für den sportlichen Gebrauch (Bleigeschosse) verwendet werden:

  •      Kaliber 177 / 4,5 mm für Druckluftwaffen
  •      Kaliber 22 l.r. / 5,6 mm für Kleinkaliberwaffen

Die Verwendung von Jagd- und Grosskalibermunition ist untersagt.

Das Gewehr ist auf der Anlage zwingend in einem geschlossenen und abschliessbaren Transportbehältnis für Gewehre auf zu bewahren. Für das Handling des Gewehres innerhalb des Nordic House ist die Hausordnung zu befolgen. Die übrigen Bestimmungen richten sich nach dem Reglement der 
Internationalen Biathlon Union (IBU).

5.    Rollskibahn I Loipe
Die Benutzung der Rollskibahn ist für Fussgänger:innen, Radfahrer:innen und sonstige Fahrzeuge verboten. Die Benutzung der Rollskibahn erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung ist nur mit gültiger Tages- oder Saisonkarte gestattet. Die Benutzung der Strecke ist nur in markierter Laufrichtung (Pfeile) gestattet. Auf der Rollskibahn besteht Helmpflicht. Bei Pausen ist die Strecke zu verlassen, insbesondere in Kurven und Abfahrten ist das Pausieren verboten.

Beim Einsatz der Kehrmaschine/Loipenspurgeräts auf der Rollskistrecke/Loipe wird die Strecke gesperrt. Dies wird jeweils durch eine entsprechende Beschilderung an gut sichtbarer Stelle kenntlich gemacht.

6.    Optionsdaten
Es gelten die AGB der Roland Arena.

7.    Zahlungsmodalitäten
Der geschuldete Betrag für das Angebot kann, wenn nicht anders vermerkt, bei Abreise mit Bargeld (CHF) oder per Maestro, VISA, Diners und Mastercard bezahlt werden.

8.    Annullierungen I Nicht-Erscheinen
Änderungen oder Annullierungen einer Buchung müssen der Roland Arena schriftlich mitgeteilt werden. Massgebend für die Berechnung der Gebühren ist das Eintreffen der Änderungs- und Annullierungserklärung bei der Roland Arena. 

Bei der Annullierung oder Umbuchung verrechnet die Roland Arena folgende Gebühren auf den Angebotspreis:

  •      29 bis 14 Tage vor Anreise    50%
  •      13 bis 6 Tage vor Anreise    80%
  •      ab 5 Tagen vor Anreise oder bei Nicht-Erscheinen    100%

9.    Haftung
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache des Anlagenutzenden.
Verstösse gegen diese Benutzerordnung können mit Trainings- und Hausverbot geahndet werden.
Auf die Benutzerordnung der Roland Arena kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Vaz/Obervaz, Schweiz.


Lantsch/Lenz, 1. Juli 2021